Energieausweis
Der Energieausweis bewertet die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht, wie viel CO2-Emissionen es verursacht und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Er muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes vorgelegt werden. Unterschieden wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes, während der Verbrauchsausweis auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre basiert. Beide Ausweise haben ihre Vor- und Nachteile und müssen nach Gebäude und Nutzungszweck individuell ausgewählt werden. Fehlt er oder verstößt gegen die gesetzlichen Vorschriften, droht ein empfindliches Bußgeld.
In einige Ausnahmenfällen besteht keine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises. Dazu gehören u.a. unter Denkmalschutz stehende Gebäude, saisonal genutzte Gebäude (Nutzungsdauer weniger als vier Monate im Jahr) oder kleine Gebäude (mit einer Größe unter 50 qm) wie z.B. Gartenhäuser.
Weitere Informationen zu den einzelnen Ausweisen finden Sie unter den folgende Buttons, wo Sie diese auch direkt online über die Immoticket24 GmbH mit Sitz in Welling beantragen können.